Als Ergebnis der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Leitungen der Landesregierungen zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik am 10. Mai 2023 sagte der Bund zu, die Flüchtlingspauschale zur Unterstützung der Länder und Kommunen im Jahr 2023 um eine weitere Milliarde Euro zu erhöhen.

Für das Land Niedersachsen ergaben sich dadurch in 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 95 Millionen Euro für die Aufnahme und Unterbringung von unter den § 24 Aufenthaltsgesetz fallenden Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und zur Entlastung bei den Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration.

Aufgrund der Änderung des § 4b Aufnahmegesetz (AufnG) durch das Land Niedersachsen können die Bundesmittel erneut, neben der ersten Sonderzahlung im Jahr 2023 (2049 (V) IDs), an die kommunale Ebene weitergeleitet werden. Danach zahlt das Land Niedersachsen den Landkreisen und kreisfreien Städten als finanziellen Ausgleich für die Aufnahme und Unterbringung zusätzlich zu der Kostenabgeltung nach § 4 Abs. 1 bis 3 AufnG einmalig 95.000.000 €. Die Mittel wurden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 4b Abs. 2 AufnG verteilt. Auf die Region Hannover – ohne Landeshauptstadt Hannover – entfällt dabei ein Betrag in Höhe von 8.184.437,55 €.

Dieser Betrag wird in Anlehnung an den Verteilmechanismus des Landes sowie in Anlehnung an die Verteilung der ersten Sonderzahlung nach § 4b AufnG im Jahr 2023 auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (außerhalb der Landeshauptstadt Hannover) verteilt. Für die Gemeinde Wennigsen bedeutet dies eine Unterstützung in Höhe von 224.793,23 Euro.

Wennigsens Regionsabgeordneter Jonas Farwig (SPD) erklärt dazu: „Es ist ein wichtiges Signal, dass diese Bundesmittel von Land und Region an die Kommunen durchgeleitet werden. Die Kommunen sind auf diese zusätzliche finanzielle Unterstützung dringend angewiesen.“