Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Wennigsen will das Thema Erbbaurecht wieder auf die Tagesordnung bringen. Anlass ist die Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom 24. Juni 2026 „Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens“ (Drs. 19/11034). Die Fraktion hat dazu eine Resolution beantragt: Der Rat soll sich hinter die Entschließung stellen. Außerdem soll er Landesregierung, Landtag und Landtagsfraktionen bitten, sie bis zum Ende der Wahlperiode im Herbst 2027 umzusetzen. Der Antrag kommt am 27. Oktober in den Verwaltungsausschuss und am 29. Oktober in den Rat.

Mit dem Beschluss des Landtags ist beim Erbbaurecht mehr passiert als in den ganzen letzten Jahrzehnten. Bei den Betroffenen hat sich zwar noch nichts konkret verbessert. Aber dass die Landespolitik das Thema jetzt wirklich angeht, ist ein großer Schritt. Dafür gebührt der SPD- und der Grünen-Landtagsfraktion ausdrückliches Lob. Jetzt ist die Gelegenheit da, und bis September 2027 kann und soll etwas passieren. Wir in Wennigsen wollen das mit Nachdruck unterstützen.
Jonas Farwig

Für Wennigsen hat das Thema besonderes Gewicht. Der Klosterkammer gehören viele Flächen in der Gemeinde, im Kernort mindestens ein Drittel. Weil Inflation und Bodenrichtwerte steigen, sind auch die Erbbauzinsen stark gestiegen. Viele Haushalte drohen damit überfordert zu werden. Anders als im Mietrecht gibt es bei Erbbaurechtsverträgen keine Obergrenze.

Wie sehr die Menschen das beschäftigt, zeigte eine Veranstaltung der SPD Wennigsen im August 2026. Dort berichtete Frank Henning, baupolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, über den aktuellen Stand, und mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger kamen.

„Erbpacht ist in Wennigsen kein neues Thema. Der gute gefüllte Saal hat aber gezeigt, dass es den Menschen weiter unter den Nägeln brennt“, sagt Gemeinderatsmitglied Michael Markmann. „Viele haben ihren Vertrag nicht selbst unterschrieben, sondern geerbt. Sie müssen ihr Grundstück kaufen können. In Einzelfällen ging das schon, jetzt muss es die Regel werden. Die Klosterkammer verliert dabei nichts, sie kann den Erlös an anderer Stelle anlegen.“

Mit der Resolution unterstützt die SPD-Fraktion vor allem diese Punkte der Landtagsentschließung:

  • eine verbindliche Obergrenze dafür, wie stark der Erbbauzins steigen darf
  • dass die Verbesserungen im ganzen Land gelten, nicht nur dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist
  • dass Erbbauberechtigte ihr Grundstück von der Klosterkammer kaufen können
  • dass bei Vertragsende der volle Verkehrswert entschädigt wird statt wie bisher zwei Drittel

„Ein faires Erbbaurecht ist auch wichtig dafür, wie sich unsere Gemeinde entwickeln kann“, so Farwig abschließend.

 

Hier finden Sie den Beschluss des Landtages.