Region Hannover unterstützt Gemeinde Wennigsen mit 298.316,61€ bei der Bewältigung von besonderen Herausforderungen bei der sozialen Infrastruktur
Die Folgen des anhaltenden völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine stellen Bund, Länder und Kommunen weiterhin vor immense Herausforderungen.
Diese Situation ist in Folge des Weiteren ansteigenden Fluchtgeschehens auch aus anderen Ländern in diesem Jahr nochmals verschärft worden. Auf kommunaler Ebene sind die regionsangehörigen Städte und Gemeinden insbesondere durch die anhaltend hohe Anzahl an aufzunehmenden, unterzubringenden und zu versorgenden Schutzsuchenden sowie durch die weiteren Folgen von Fluchtmigration im hohen Maße gefordert.
In den 21 Städten und Gemeinden der Region Hannover halten sich aktuell rund 13.600 Schutzsuchende auf, die seit Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 ihr Heimatland verlassen haben und den Städten und Gemeinden in der Region Hannover zugewiesen wurden. Hinzu kommen mehr als 3.000 Vertriebene und Geflüchtete aus anderen Ländern, die von den 21 Städten und Gemeinden in der Region Hannover im Laufe der letzten zwölf Monate aufgenommen wurden. Eine Entspannung der Aufnahme- und Unterbringungssituation ist in naher Zukunft nicht zu erwarten.
„Unsere Gemeinde hat die Grenze der Belastbarkeit – auch im Haushalt – schon lange erreicht. Auf kommunaler Ebene wird schon seit einiger Zeit eine stärkere Beteiligung von Bund, Land und Region Hannover an den finanziellen Kosten gefordert“, erläutert der Wennigser Regionsabgeordneter Jonas Farwig (SPD).
Kosten entstehen der Gemeinde Wennigsen insbesondere in verschiedenen Bereichen der sozialen Infrastruktur. Diese umfassen zum Beispiel folgende Bereiche:
- Ausgaben im Rahmen der Unterbringung, die nicht über das AsylbLG abgerechnet werden können (Schaffung, Herrichtung und Umbau von Unterkünften, Kosten für das Vorhalten von Unterbringungskapazitäten und Leerstand, Kosten für Verwaltung)
- Kosten für höheren Bedarf an Sozialarbeit und sozialer Betreuung
- Auf- und Ausbau weiterer Platz- und Betreuungskapazitäten im Rahmen von Kinderbetreuung und Beschulung
- Weitere entstandene Folgekosten bei der sozialen Infrastruktur
„Als SPD-Regionsfraktion ist uns die schwierige Situation der regionsangehörigen Kommunen bekannt. Daher freue ich mich, dass die Regionsversammlung heute beschlossen hat, noch in diesem Jahr 25 Millionen Euro bereitzustellen, die an die Kommunen ausgezahlt werden – davon 298.316,61€ für die Gemeinde Wennigsen“, führt Farwig abschließend aus.
Hintergrund:
Die Verteilung der Zahlung aus Eigenmitteln auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden inklusive der Landeshauptstadt Hannover berücksichtigt die kommunal unterschiedlichen Folgen und Auswirkungen der Fluchtmigration - gemessen am bisherigen Aufnahmegeschehen - und wirkt auf einen Ausgleich der unterschiedlichen Verwaltungs- und Finanzkraft der Städte und Gemeinden hin. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage eines gewichteten Verteilschlüssels, der diese Faktoren berücksichtigt. 80 Prozent des Zahlungsbetrags werden anhand von Parametern verteilt, die die tatsächliche Belastung vor Ort abbilden. Diese sind wie folgt gewichtet:
- 40 Prozent des Anteils einer Stadt oder Gemeinde an der Gesamtpersonenzahl von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (UKR) zum Stichtag 30.09.2023, die gegenwärtig bei der Ausländerbehörde als laufende Fälle geführt werden. Die Datengrundlage basiert auf einer Sonderauswertung aus dem Fachverfahren infoma Ausländerwesen der Ausländerbehörde der Region Hannover sowie einer Mitteilung der Landeshauptstadt Hannover.
- 60 Prozent entsprechend des Anteils einer Stadt oder Gemeinde an den von der Ausländerbehörde der Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover mitgeteilten tatsächlichen Zuweisungen seit dem 23.09.2022 bis zum 30.09.2023. Der Personenkreis umfasst alle Personen aus Drittstaaten, die offiziell durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugewiesen wurden, ohne Berücksichtigung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Unter „Drittstaatsangehörige“ werden Ausländer*innen aus einem Staat gezählt, der nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Die zahlenmäßige Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine ist in der Verteilung geringer gewichtet, da davon ausgegangen wird, dass sich der Integrationsfolgeaufwand bei dieser Personengruppe vergleichsweise geringer darstellt und einige Aufgenommene die Stadt oder Gemeinde perspektivisch wieder verlassen.
Weitere 20 Prozent des Zahlungsbetrages werden auf Grundlage von Parametern zum Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit verteilt. Diese Parameter werden wie folgt gewichtet:
- 50 Prozent des Anteils der kommunalen Verschuldung je Einwohner einer Gemeinde (Pro-Kopf-Verschuldung) an der kumulierten Verschuldung je Einwohner in der Region Hannover mit Stand 31. Dezember 2022.
- 50 Prozent des Anteiles entsprechend des Schuldenstandes der Städte und Gemeinden zum 31. Dezember 2022 an der kumulierten Verschuldung der Städte und Gemeinden der Region Hannover zum 31. Dezember 2022.