Der Regionalplanungsausschuss (RNME) der Region Hannover ist in seiner letzten Sitzung dem Beschlussvorschlag der Regionsverwaltung zur Windenergie-Neuplanung gefolgt und hat mehrheitlich für ein weiteres Beteiligungsverfahren gestimmt.

Da der Regionsausschuss im November ebenfalls grünes Licht gegeben hat, liegen die Unterlagen zum aktuellen Entwurf, noch bis zum 23. Dezember 2024, im Service Center der Region Hannover (Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover) aus, zudem können sie online unter www.regionalplanung-hannover.de eingesehen werden. Kommunen, Einwohner*innen, Bürgerinitiativen, Vereine und Unternehmen haben in diesem Zeitraum dann noch einmal die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geänderten Gebieten und Inhalten abzugeben.

Der Verwaltungsvorschlag sieht die Ausweisung von 40 Vorranggebieten für Windenergienutzung vor, was einer Fläche von 5.368 ha (2,34 % des Regionsgebietes) entspricht. Zwei der Vorranggebiete befinden sich (zum Teil) auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen. Dabei handelt es sich zum einen um das bereits bekannte Potentialgebiet „Degersen“, welches sich zwischen Degersen, Redderse, Langreder, Egestorf und der Wennigser Mark befindet. Mit einer Gesamtfläche von 182 ha geht die Region Hannover über die Maßgabe des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wennigsen hinaus. Dieser hatte 56 ha auf Wennigser Gebiet ausgewiesen, nach den Planungen der Region sind es 120 ha. Dies liegt unter anderem an anderen Abstandsregelungen, die einheitlich aufs gesamte Regionsgebiet angewendet werden. 

Neu hingehen ist das Vorranggebiet „Wennigsen“, dass die Regionsverwaltung zentral zwischen Sorsum, Evestorf, Holtensen, Bredenbeck, Argestorf und Wennigsen ausweisen möchte. Mit einer Fläche von 41 ha ist es zwar verhältnismäßig klein, durch die Nutzung der „Rotor-out“-Regelung könnten dort aber auch 5-6 Windenergieanlagen aufgestellt werden.

Der Wennigser Regionsabgeordnete Jonas Farwig, der ebenfalls Mitglied im Regionalplanungsausschuss ist, erläutert die Planungen wie folgt: „Auf Regionsebene gehen wir aufgrund der vorliegenden Studienlage von einer Verdopplung des Strombedarfs bis 2035 aus. Dieser soll im Wesentlichen durch Windenergie und Photovoltaik erzeugt werden. Die Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung auf 2,5 Prozent der Regionsfläche ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Dem weiteren Zeitplan nach soll im März/April des kommenden Jahres der Satzungsbeschluss durch das „Teilprogramm Windenergie“ gefasst werden. Ein Inkrafttreten könnte nach der Genehmigung durch das ARL im Juli/August 2025 erfolgen. 

Farwig erklärt dazu abschließend: „Mit dem Beschluss zum RROP weisen wir überall in der Region nach transparenten Kriterien weitere Flächen für die Windenergie aus. Dies ist kein leichter Schritt, denn wir greifen damit in Natur in Landschaft ein.
Meiner Auffassung nach ist dies sehr ausführlich abgewogen worden und es gibt ein vertretbares Ergebnis.

Wenn die Flächen realisiert werden, schaffen wir Wertschöpfung vor Ort und tragen zur Energieunabhängigkeit unseres Landes bei. Ich bin guter Dinge, dass wir die Planungen zu Beginn des kommenden Jahres nun endlich abschließen können.“